Ja. Auch, wenn Sie von Ihrem Versicherer bereits den Rückkaufswert erhalten haben, können Sie noch widersprechen bzw. widerrufen und hierdurch in vielen Fällen beträchtliche Nachzahlungen erhalten. Diese Nachzahlungen bestehen in der Differenz zwischen dem Betrag, den Sie schon erhalten haben, und dem Betrag, den Sie insgesamt bereits in Ihre Lebensversicherung investiert haben.